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Wie sollten die Namen auf den Kandidatenlisten aussehen?

Der Abgeordnete André Bauler hat bei der Innenministerin nachgefrat, wie die Namen genau auf den Kandiaten-Listen stehen sollen.

Il me revient que, contrairement à l’usage des dernières années électorales, il existe une divergence d’interprétation des textes légaux en ce qui concerne l’inscription des prénoms sur les listes prévues à cet effet.

La législation en vigueur prévoit en effet que les noms et les prénoms doivent être inscrits sur les listes à déposer. Or, à l’heure qu’il est, il nous est rapporté que le président d’un bureau de vote exige l’inscription de l’ensemble des prénoms tel qu’ils sont inscrits dans le registre national des personnes physiques et dans ce même ordre. Cette exigence peut mener à des situations inhabituelles, dans la mesure où le prénom sous lequel la personne est connue usuellement n’est pas identique à celui figurant sur la liste électorale.

Il va sans dire qu’une telle situation prête manifestement à confusion, au moment de l’élection au plus tard. Autrement dit, les électeurs doivent pouvoir reconnaître aisément les candidats qu’ils sont disposés à élire, notamment dans l’intérêt d’un bon fonctionnement de la démocratie locale.Vu que la date limite pour ce dépôt se rapproche, il va de soi qu’une clarification s’impose dans les plus brefs délais afin de garantir un traitement équitable des candidats concernés.

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