Museksunterrecht

Idee des Monats: Kostenloser Musikunterricht

Am 16. Juli hat der Regierungsrat der Reform des nationalen Musikbildungssystems zugestimmt. Das von der DP geführte Bildungsministerium hat zusammen mit den betroffenen Akteuren acht verschiedene Maßnahmen entwickelt, um der Öffentlichkeit die Bedeutung der Musik vor Augen zu führen, die Qualität und die Zugänglichkeit des Musikunterrichts zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Musikschulen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu erleichtern.

Die wichtigste Maßnahme ist die Einführung von kostenlosem Musikunterricht. Im Einklang mit dem Wahlprogramm der DP wird Kindern und Jugendlichen ab dem Schuljahr 2022/2023 der Zugang zu kostenlosem Musikunterricht ermöglicht.

„Musikschulen sind wichtige Säulen unserer Bildungslandschaft, ebenso wie Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen oder Jugendzentren. „Jedes Kind und jeder Jugendliche sollte die Möglichkeit haben, eine Musikschule zu besuchen, sei es, um ein Instrument zu spielen, zu singen oder zu tanzen”.

Claude Meisch, Bildungsminister

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Email
WhatsApp

Weitere News

Rechte schwangerer Selbständiger stärken

Schwangere Arbeitnehmerinnen können vor dem Mutterschaftsurlaub eine bezahlte berufliche Freistellung beantragen, wenn sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind. Selbständige haben diese Möglichkeit nicht, was sich negativ auf die Neuberechnung ihrer Vergütung für den Mutterschaftsurlaub auswirken kann.
Die DP-Abgeordneten Carole Hartmann und Mandy Minella wollten von den zuständigen Ministern wissen, ob eine vergütete Freistellung oder ein gleichwertiger Mechanismus für schwangere Selbstständige eingeführt wird.

weiterlesen...