Gratis Maison Relais und Musikunterricht

Kindergärten, ‚Maison Relais‘, Schulfoyers und Kindertagesstätten spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Bildungspolitik von Bildungsminister Claude Meisch, um jedem Kind die gleichen Start- und Bildungschancen im Leben zu ermöglichen.

In diesem Jahr hat das Bildungsministerium zum ersten Mal die Initiative „Kinderwoche“ ins Leben gerufen. So öffneten im Mai über 100 Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ihre Türen und präsentierten den Eltern ihr vielfältiges Angebot. Ab Herbst 2022/23 sind die ‚Maison Relais‘ für Kinder kostenlos. Auf diese Weise wird das Recht jedes Kindes auf eine qualitativ hochwertige Bildung gewährleistet, unabhängig vom Einkommen seiner Eltern.

Musikalische Bildung ist ebenso wie schulische Bildung von großer Bedeutung für die Entwicklung des Kindes und Jugendlichen. Musik, Theater und Tanz fördern nicht nur die kognitiven Fähigkeiten, sondern stärken auch die sozialen Kompetenzen. Bereits im letzten Wahlprogramm hat sich die DP dafür eingesetzt, Musikschulen für junge Menschen zugänglich zu machen. Musikalische Bildung sollte kein Privileg wohlhabender Familien sein, sondern ein Recht aller Kinder. Ab dem nächsten Schuljahr wird ein Großteil des Musikunterrichts kostenlos sein. So trägt die Schulpolitik der DP künftig zu mehr Chancengleichheit und mehr Bildungsgerechtigkeit bei.

Mit dem neuen Jugendpakt 2022-2025 hat das Bildungsministerium einen umfassenden Aktionsplan auf den Weg gebracht, um das Wohlergehen und die Zukunftsperspektiven von jungen Leuten zu garantieren. Psychische Gesundheit, Resilienz, Engagement und die Stärkung der sozio-emotionalen Kompetenzen junger Menschen stehen im Vordergrund.

Mit dem Jugendpakt setzen wir ein Zeichen in einen verbindlichen Rahmen, um starke Jugendliche zu starken Erwachsenen zu machen, sagt Bildungsminister Claude Meisch.

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Email
WhatsApp

Weitere News

Rechte schwangerer Selbständiger stärken

Schwangere Arbeitnehmerinnen können vor dem Mutterschaftsurlaub eine bezahlte berufliche Freistellung beantragen, wenn sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind. Selbständige haben diese Möglichkeit nicht, was sich negativ auf die Neuberechnung ihrer Vergütung für den Mutterschaftsurlaub auswirken kann.
Die DP-Abgeordneten Carole Hartmann und Mandy Minella wollten von den zuständigen Ministern wissen, ob eine vergütete Freistellung oder ein gleichwertiger Mechanismus für schwangere Selbstständige eingeführt wird.

weiterlesen...