Gesellschaftspolitik: Gleiche Rechte für alle
Toleranz, Respekt und Offenheit sind die Grundpfeiler einer modernen, liberalen und inklusiven Gesellschaft. Die DP setzt sich für eine Politik ein, welche die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft oder sexueller Orientierung berücksichtigt. Sei es in Fragen der Gleichstellung, der gesellschaftlichen Akzeptanz, der Gesundheit, im Arbeitsumfeld oder der körperlichen Selbstbestimmung. Mit 0,7% hat Luxemburg den niedrigsten Gender Pay Gap in der EU. In diesem Bereich wurden bereits viele Schritte unternommen. Ungleiche Bezahlung stellt aber nur einen Bruchteil der Benachteiligungen dar, denen verschiedene Menschen im Leben begegnen können.
Die DP ist engagiert, Ungleichheiten im Umgang mit den Menschen zu erfassen, und sich für eine gerechtere Gesellschaft einzusetzen.
Die klassische Zwei-Geschlechter-Kategorisierung zwischen Mann und Frau, sowie die ausschließliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist für die DP nicht mehr zeitgemäß. Die DP ist deshalb der Meinung, dass das Ministerium für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit seiner aktuellen Bezeichnung dieser Diversität nicht mehr gerecht wird. Die DP wird sich daher für eine Umbenennung des Ministeriums in beispielsweise „Ministerium für die Gleichstellung aller Menschen“ einsetzen.
Um gegen die Stereotypisierung von Geschlechterrollen vorzugehen, wird die DP weiterhin die nötigen Mittel zur Verfügung stellen, um Sensibilisierungsinitiativen wie den Girls Day – Boys Day zu unterstützen. Im Sinne der Genderneutralität sollte auch über eine andere Bezeichnung für dieses Projekt nachgedacht werden.
s. Kapitel Gesundheit
Die künstliche Befruchtung, auch In-Vitro-Fertilisation, wird derzeit in Luxemburg durch eine großherzogliche Verordnung geregelt. Die Medizin hat keinen klaren Rahmen für die IVF und es gibt auch verschiedene Einschränkungen in Bezug auf Behandlungen und Kostenerstattung. Die DP schlägt vor, eine gesetzliche Grundlage für die IVF zu schaffen, die das Verfahren sowohl für die Eltern als auch für Die Ärzte in diesen Fällen klar definiert.
Durch die Einführung der Leihmutterschaft in Luxemburg will die DP denjenigen Paaren, die aufgrund medizinischer Gründe oder anderer Umstände keine biologische Elternschaft erreichen können, die Möglichkeit bieten, ihre Familien zu gründen. Die Leihmutterschaft soll auf einem altruistischen Modell basieren, bei dem die Motivation der Leihmutter auf uneigennütziger Hilfe beruht. Dabei werden wir selbstverständlich den rechtlichen und ethischen Rahmen sorgfältig prüfen, um die Interessen und Rechte aller Beteiligten angemessen zu schützen. Die ausländische Leihmutterschaft soll in Luxemburg auch anerkannt werden.
Im ILGA-Rating ist Luxemburg generell gut platziert. Eine Bedingung, die in Luxemburg, anders als beispielsweise in Frankreich, noch nicht erfüllt ist, ist, dass Konversionstherapien für Menschen aus dem LGBTQ+-Bereich gesetzlich nicht ausdrücklich verboten sind. Die DP setzt sich dafür ein, dass diese Therapien im Strafgesetzbuch als Teil der Bestimmung der körperlichen und mentalen Unversehrtheit gesetzlich verankert werden.
Stellt sich bei einem Neugeborenen heraus, dass das Kind intergeschlechtlich ist, wird immer noch auf geschlechtszuweisende Operationen zurückgegriffen, die das Kind einem biologischen Geschlecht zuordnen sollen. Diese Operationen sind meist nicht überlebenswichtig und könnten auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, zu dem das Kind diese Entscheidung selbst treffen kann. Viele intersexuelle Menschen leiden in ihrem späteren Leben unter den Folgen dieses Eingriffs. Die DP setzt sich daher dafür ein, dass diese Operationen verboten und Eltern besser über die Folgen einer solchen Entscheidung informiert werden.
Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode bereits ein Gesetz zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsprostitution verabschiedet wurde, wird die DP zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die Prostitution von den luxemburgischen Straßen zu verdrängen. Wir werden prüfen, ob eine Teillegalisierung der Prostitution in angemeldeten und staatlich kontrollierten Einrichtungen helfen kann, dieses Ziel zu erreichen.
Neben den Optionen Frau oder Mann, sollte nach Ansicht der DP eine dritte Option – sowie die Möglichkeit kein Geschlecht anzugeben – in allen offiziellen Dokumenten, Anträgen und Verträgen staatlicher und para-staatlicher Akteure möglich sein.
s. Kapitel Finanzplatz
s. Kapitel Öffentlicher Dienst
Durch das Verbot von Jungfräulichkeits-Zertifikaten senden wir eine deutliche Botschaft: Der weibliche Körper sollte weder öffentlich untersucht, bewertet noch kontrolliert werden. Dieses Verbot stärkt das grundlegende Recht einer Frau, selbstbestimmt über ihren Körper und ihre Sexualität zu entscheiden. Es hat außerdem das Ziel, die Würde von Frauen zu schützen und Geschlechterdiskriminierung zu bekämpfen.