Neben der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hat Mittelstandsminister Lex Delles drei zusätzliche Hilfen auf den Weg gebracht, die besonders den von der Corona-Krise am stärksten betroffenen Bereichen helfen sollen: Gastgewerbe, Tourismus, Kultur und Veranstaltungsbranche.
Neue Direkthilfen zur Deckung der Betriebskosten
Durch diese Direkthilfe wird Unternehmen aus den Branchen Tourismus, Gastgewerbe, Kultur und Veranstaltungen vom 1. November 2020 bis 30. März 2021 ein Teil ihrer Kosten erstattet. „Viele Unternehmen haben keine Einkünfte, aber die Kosten bleiben“, so der Berichterstatter der Gesetzesvorlage, Guy Arendt.
Für Micro- und Kleinunternehmen sind 90% der Kosten förderfähig, für mittlere und große Unternehmen sind es immer noch 70%. Wenn der Betrieb geschlossen werden musste, werden sogar 100% der Kosten als förderfähig angesehen. Für diese Hilfe stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung.
Der „Fonds de Relance“ (Sanierungsfonds) wird zeitlich verlängert und erweitert
„Die aktuelle Gesundheitskrise ist noch nicht überwunden. Das spüren auch unsere Unternehmen “, sagte Berichterstatterin Simone Beissel in der Abgeordnetenkammer. Im Rahmen des Fonds de Relance et de Solidarité wird daher die Unterstützung für Unternehmen aus den Bereichen Tourismus, Gastgewerbe, Kultur und Veranstaltungen verlängert und erweitert. Zukünftig können auch Handelsunternehmen, Unternehmen, die sich mit Aktivitäten wie Körperpflege befassen, und Unternehmen im Bereich der Berufsausbildung von dieser Unterstützung profitieren. Förderfähige Unternehmen erhalten von Dezember 2020 bis März 2021 eine nicht rückzahlbare direkte Unterstützung in Höhe von 1.250 Euro pro Beschäftigten. Das Unternehmen erhält 250 Euro für jeden Mitarbeiter, der in Kurzarbeit ist.
Ausgleich für die Erhöhung des Mindestlohns
„Die DP ist sich bewusst, dass die Erhöhung des Mindestlohns die Unternehmen stark belasten wird, insbesondere in einer Zeit, in der die Wirtschaft aufgrund der globalen Krise nicht mehr rund läuft und sogar einige Branchen ihre Aktivitäten zum zweiten Mal einstellen mussten, um den Virus unter Kontrolle zu bekommen, damit unsere Kliniken nicht überlastet werden. Deshalb haben wir uns für diese Hilfe ausgesprochen, die den am stärksten von der Krise betroffenen Bereichen unter die Arme greift und einen Ausgleich für die Erhöhung des Mindestlohns bietet“, sagte Berichterstatterin Carole Hartmann. Die Tourismusbranche, die Gastronomie, der Veranstaltungssektor, der Handel, Ausbildungszentren und verschiedene Kulturunternehmen erhalten jetzt eine nicht rückzahlbare Direkthilfe von 500 Euro für jeden Mitarbeiter, dessen Gehalt zwischen dem ungelernten und dem qualifizierten Mindestlohn liegt. Auf diese Weise wurde ein Instrument geschaffen, das die Beschäftigung stärkt und den Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Mitarbeiter in diesen schwierigen Zeiten zu halten.