Anpassung der Quarantänebestimmungen in der Schweiz

Die Schweiz hat eine Anpassung der Quarantänebestimmungen angekündigt. Im Falle eines Kontakts mit einem bestätigten Fall von Covid-19 werden vollständig geimpfte Personen für einen Zeitraum von sechs Monaten, beginnend 14 Tage nach Verabreichung der zweiten Impfdosis, von der Quarantäne befreit.

Der DP-Abgeordnete Gusty Graas hat die Gesundheitsministerin gefragt, ob eine solche Anpassung der Quarantänebestimmungen auch in Luxemburg denkbar sei und ob eine solche Anpassung nicht zu einer Form der Diskriminierung führen könne.

« Sur la base de données scientifiques, le président de la Commission fédérale pour les questions de vaccination en Suisse a annoncé une adaptation de la réglementation de la quarantaine. En cas de contact avec un cas confirmé de Covid-19, les personnes entièrement vaccinées avec des vaccins à ARNm seront exemptées, pour une période de six mois, de quarantaine à partir de 14 jours après l’administration de la deuxième dose de vaccin. Cette disposition ne s’applique pas aux personnes qui reviennent de vacances d’un pays à risque.

À ce sujet, j’aimerai poser les questions suivantes à Madame la Ministre de la Santé :

  • Madame la Ministre a-t-elle de nouvelles connaissances sur  l’infectiosité des personnes vaccinées ?
  • Madame la Ministre, est-elle au courant de cet ajustement du régime de quarantaine en Suisse ?
  • Madame la Ministre, envisage-t-elle d’adapter le régime de quarantaine des personnes vaccinées au Luxembourg à partir du moment où tous les résidents auront eu l’occasion de se faire vacciner ?
  • Un tel ajustement ne pourrait-il pas entraîner une forme de double discrimination entre, d’une part, les personnes vaccinées et non-vaccinées et d’autre part entre les personnes vaccinées avec des vaccins à ARNm et les personnes vaccinées avec d’autres vaccins ?»

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